Hier beantworten wir Ihre Fragen zum Sorglos-Paket
Die Consors Finanz als Versicherungsnehmerin hat mit der CARDIF Lebensversicherung, Zweigniederlassung für Deutschland der CARDIF Assurance Vie, und der CARDIF Allgemeine Versicherung, Zweigniederlassung für Deutschland der CARDIF Assurance Risques Divers, Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen. Kunden können auf Wunsch als versicherte Personen in die Gruppe aufgenommen werden und genießen dann Versicherungsschutz. In diesem Fall meldet die Consors Finanz den Kunden auf ihre Kosten bei den Versicherungsgesellschaften als versicherte Person an und zahlt die Versicherungsprämie, die sie sich vom Kunden als Teil der monatlichen Raten erstatten lässt.
Sie erhalten von uns eine Bestätigung, dass wir den Schadenfall an den Versicherer gemeldet haben. Danach erhalten Sie von dort die Anforderung, welche Nachweise erbracht werden müssen. Dies wird Ihnen in Form eines Fragebogens von der Versicherung zugesandt.
Das Sorglospaket bietet Versicherungsschutz gegen verschiedene Risiken. Das Sorglos-Paket bedeutet für Sie und Ihre Angehörigen eine Entlastung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall. Die Ratenzahlung wird während der Arbeitslosigkeit und der Arbeitsunfähigkeit sichergestellt. Im Todesfall wird der verbleibende Restkreditbetrag vom Versicherer in einer Summe bezahlt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Der Abschluss eines Sorglospaket ist optional und hat keine Auswirkung auf die Genehmigung oder Ausreichung eines Kredites!
Sie können das Sorglospaket jederzeit, ohne eine Kündigungsfrist, zum Ende des Monats kündigen.
Durch den Abschluss eines Kreditvertrags entstehen für Sie Rückzahlungsverpflichtungen.
Ihre heutige Situation lässt eine Kreditaufnahme zu. Aber wer kann in die Zukunft schauen? Solange Sie gesund sind und Arbeit haben, können Sie die vereinbarten Rückzahlungsraten für den Kredit sicherlich mühelos aufbringen. Doch was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig werden, Ihre Arbeit verlieren oder im Todesfall Ihre Hinterbliebenen mit den Rückzahlungsverpflichtungen konfrontiert werden? In diesen Fällen bietet die Restschuldversicherung Schutz.
Ein Widerruf des Sorglos-Pakets ist innerhalb der ersten 30 Tage der Vertragslaufzeit möglich. Sie können den Widerruf telefonisch (02 03/34 69 54 02), über das Kontaktformular, postalisch (Postfach 210121, 47023 Duisburg) oder per Fax (02 03/34 69 54 09) erklären.
Abhängig von der gewählten Finanzierung und Ihrem Alter sind folgende Absicherungsvarianten möglich:
Als Angestellter:
unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod
Arbeitsunfähigkeit und Tod
Tod
Als Selbstständiger:
Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit und Tod
Als Rentner:
Pflegefall, Unfallinvalidität und Tod
Das Sorglospaket zahlt nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungsbedingungen dann, wenn Sie arbeitsunfähig sind oder unverschuldet arbeitslos werden und bei Tod. Das Sorglospaket schützt Sie und Ihre Familie also vor den Folgen eines unvorhergesehenen finanziellen Engpasses.
Die Kosten des Sorglospakets sind abhängig von der Kredithöhe und vom Umfang des gewählten Versicherungsschutzes und werden bei Erstellung des Kreditantrags konkret berechnet. Sie können sich vor Unterzeichnung Ihres Kreditantrags also überlegen, ob Ihnen der Versicherungsschutz die ausgewiesene Prämie wert ist. Die Versicherungsprämie wird einfach mit den monatlichen Kreditraten eingezogen.
Die Restschuldversicherung übernimmt – nach Ablauf der Karenz- und Wartezeiten – für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für maximal zwölf Monate die Ratenzahlung (exkl. einer evtl. vereinbarten erhöhten Schlussrate) auch über das Ende der Kreditlaufzeit hinaus. Im Todesfall wird die ausstehende Restschuld, einschließlich einer evtl. vereinbarten erhöhten Schlussrate übernommen.
Bei einer Ratenfinanzierung mit einer vereinbarten erhöhten Schlussrate übernimmt die Restschuldversicherung – unter Berücksichtigung der Karenz- und Wartezeiten – für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für maximal zwölf Monate die Ratenzahlung exkl. der vereinbarten erhöhten Schlussrate oder die Summe der ausstehenden Raten inkl. der vereinbarten erhöhten Schlussrate im Todesfall.
Sollten – bedingt durch den Tod der versicherten Person, durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit – Schwierigkeiten bei der Ratenrückzahlung auftreten, informieren Sie uns bitte unverzüglich und übermitteln Sie uns Kopien der Krankschreibung, des Leistungsbescheids der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Sterbeurkunde. Wir melden den Schadenfall dann dem Versicherer. Sollte der Versicherer noch Rückfragen haben, wird er sich direkt mit Ihnen oder – im Sterbefall – mit Ihren Angehörigen in Verbindung setzen. Sie werden auch direkt vom Versicherer informiert, ob und ggf. für welchen Zeitraum Leistungen erbracht werden. Dauert die Krankheit oder Arbeitslosigkeit über diesen Zeitraum hinaus an, sind weitere Belege über die Fortdauer der Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit erforderlich.
Sie können einen Schadenfall jederzeit über unsere Kontaktformulare melden.
Haben Sie weitere Fragen? In unserem Hilfecenter können Sie Ihre Anliegen einfach klären. Jetzt Kontakt aufnehmen!