Stundung
Hier Stundung weiterleiten.


Eine Stundung ist nur zulässig, wenn im laufenden Monat mindestens eine Rate vollständig eingezahlt wurde oder wird.
Ausnahme: Ab der Phase 3 kann die Stundung bereits bei einer Zahlung von mindestens 50 % einer Rate erfolgen.
Es können maximal zwei Raten gestundet werden.
