Mit einer Auskunftsvollmacht ermöglichen Sie als Vollmachtgeber den Bevollmächtigten, an Ihrer Stelle Auskünfte über das von Ihnen genannte Kreditkonto bzw. die Kreditkonten einzuholen.
Der Vollmacht sind zwingend Kopien des Personalausweises oder des Reisepasses des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten beizulegen.
Für eine zeitnahe Bearbeitung achten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse auf Vollständigkeit und Lesbarkeit.
Informationen zur Verwendung und zum Widerspruch Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.