Hier beantworten wir Ihre Fragen zum Autokredit
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird üblicherweise innerhalb von einer Woche automatisch nach Kreditablösung an die hinterlegte Adresse versendet.
Eine Anzahlung ist bei einer Fahrzeugfinanzierung immer möglich und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditantrag angenommen wird. Ihr Finanzierungsbetrag wird durch die Anzahlung reduziert. Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist eine Anzahlung aber nicht.
Bei einem Autokredit mit Schlussrate vereinbaren Sie niedrigere Raten über eine feste Laufzeit und eine höhere Schlussrate. Zum Ende der Laufzeit entscheiden Sie je nach persönlicher Situation, wie Sie Ihre Schlussrate begleichen möchten. Folgende Varianten sind möglich:
Einmalige Rückzahlung – Sie begleichen die Schlussrate und werden endgültig Eigentümer des Fahrzeugs.
Verlängerung der Laufzeit – Sie möchten lieber weiterhin kleine Raten zahlen? Gerne wandeln wir die Schlussrate in einen günstigen Kredit um.
Ein Halterwechsel auf eine dritte Person kann aufgrund eines schriftlichen Auftrags mit folgenden Angaben geprüft werden:
Grund des Halterwechsels
Beziehung zum neuen Halter
Kopie des Personalausweises des neuen Halters (Hinweis: Das Foto sowie personenbezogene Merkmale wie Größe und Augenfarbe können von Ihnen geschwärzt werden.)
Adresse der Zulassungsstelle
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an Consors Finanz, Postfach 210121, 47023 Duisburg.
Sollten Sie den Fahrzeugbrief für Um-/Abmeldungen oder eintragungspflichtige Umbauten benötigen, bieten wir Ihnen einen besonderen Service: Wir senden den Kfz-Brief direkt an die zuständige Zulassungsstelle oder den kooperierenden Händler.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird üblicherweise innerhalb von einer Woche automatisch nach Kreditablösung an die hinterlegte Adresse versendet.
Der Schaden Ihres Fahrzeugs muss uns gemeldet werden. Dies kann schriftlich über unser Kontaktformular erfolgen.
Der Sicherungsübereignungsvertrag dient dazu, ein bei uns finanziertes Fahrzeug abzusichern. Nur der Eigentümer ist ermächtigt, das Sicherungsgut zu übereignen. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich mit der Sicherungsübereignung.
Haben Sie weitere Fragen? In unserem Hilfecenter können Sie Ihre Anliegen einfach klären. Jetzt Kontakt aufnehmen!