Hier beantworten wir Ihre Fragen zum PSD2-Verfahren
Keine Sorge. Ihre Mastercard bleibt weiterhin unverändert gültig.
Seit 14.09.2019 gelten EU-weite Anforderungen zur sogenannten „starken Kundenauthentifizierung“. Sie sind Bestandteil der EU-Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“ und regeln unter anderem die Sicherheit von Online-Zahlungen. Bevor eine Zahlung mit Kreditkarte z.B. im Rahmen einer Online-Bestellung, ausgelöst werden kann, muss sie durch einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor bestätigt werden.
Damit Sie Ihre Consors Finanz Mastercard® weiterhin bei Online-Zahlungen einsetzen können, ist eine einmalige Aktivierung des neuen Sicherheitsverfahrens („Mastercard Identity Check“) notwendig. Loggen Sie sich dazu in Ihre Consors Finanz Mobile Banking App oder Ihr Online Banking ein. Sie werden dann automatisch in den Bereich Mastercard Identity Check weitergeleitet. Hier legen Sie eine Sicherheitsfrage fest und können anschließend Ihre Karte für das neue Sicherheitsverfahren aktivieren.
Nutzer der Consors Finanz Mobile Banking App bekommen künftig nach Online-Zahlungen mit der Consors Finanz Mastercard® eine Push-Nachricht auf Ihr Smartphone. Nach Anmeldung in der Banking App kann die Zahlung dann akzeptiert oder abgelehnt werden.
Nutzer, die die Consors Finanz Mobile Banking App nicht nutzen, erhalten künftig nach Online-Zahlungen mit der Consors Finanz Mastercard® eine SMS mit einem Code. Dieser wird beim Bezahlprozess eingegeben. Zusätzlich muss der Kunde eine vorher festgelegte Sicherheitsfrage beantworten.
Um den Bezahlprozess so einfach wie möglich zu gestalten, sieht die EU-Richtlinie verschiedene Ausnahmen vor. Diese erlauben eine Online-Zahlung ohne starke Kundenauthentifizierung, z. B. bei Transaktionen mit kleinen Beträgen, geringen Betrugsrisiken oder bei Abonnements oder wiederkehrenden Transaktionen (ab der zweiten Transaktion).
Viele Händler nutzen sog. Zahlungsauslösedienste. Auf diese Weise können Sie eine Zahlung tätigen, ohne sich in Ihren Online-Banking-Account einzuloggen.
Ein Zahlungsauslösungsdienst ist ein Dienst, bei dem auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers (Kunde) ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister (meistens einer Bank) geführtes Zahlungskonto ausgelöst wird.
Nein. Sie müssen sich lediglich einmal zusätzlich identifizieren – z. B. biometrisch oder mit der Sicherheitsfrage – und können Ihre Bestellung danach wie gewohnt abschließen.
Für die weitere Nutzung Ihrer Consors Finanz Mastercard® ist dies zwingend erforderlich für 3D Secure relevante Transaktionen. Bitte loggen Sie sich wie oben beschrieben ins Consors Finanz Online Banking ein und hinterlegen Sie dort eine Sicherheitsfrage.
Haben Sie weitere Fragen? In unserem Hilfecenter können Sie Ihre Anliegen einfach klären. Jetzt Kontakt aufnehmen!