

Die Vorteile der freiwilligen Rückgabe des Fahrzeugs
Meine Vorteile auf einem Blick
Reduzierung der finanziellen Belastung
Möglichkeit zu einer finanziellen Neustrukturierung
Schnelle und flexible Abholung des Fahrzeuges
Die Bank als professioneller Partner
Chance auf eine vollständige Erledigung der Restschuld
Vermeidung von negativen Auswirkungen bei Zahlungsunfähigkeit
So einfach gehts
Klicken Sie auf „Einverständniserklärung“, um die PDF-Datei herunterzuladen und senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an: AFS@consorsfinanz.de
oder scannen Sie einfach den QR-Code mit Ihrem Smartphone.

Häufig gestellte Fragen
Nein, die Fahrzeugabmeldung wird von unserem Kooperationspartner übernommen. Lediglich die Kündigung der KFZ-Versicherung muss selbst vorgenommen werden.
Bei der Fahrzeugübergabe sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel, die Kennzeichen und sofern vorhanden das Serviceheft übergeben werden
Ja, diese werden nach dem Verkauf des Fahrzeuges mit dem erzielten Verkaufserlös verrechnet.
Sofern der Restsaldo nicht durch den Fahrzeugverkauf abgedeckt wird, kann für den verbleibenden Saldo eine individuelle Rückzahlungsvereinbarung geprüft werden.
Im Vorfeld ist ein garantierter Verkaufspreis nicht nennbar. Das Fahrzeug wird von einem unabhängigen Gutachter bewertet und im Anschluss zu einem durch uns ermittelten Verkaufspreis zur Auktion freigegeben.
Ja, das Gutachten kann telefonisch oder schriftlich bei uns angefordert werden.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, erreichen Sie uns
Mo – Fr: 08:30 – 17:00 Uhr
Oder stellen Sie Ihre Frage per E-Mail an: AFS@consorsfinanz.de
