Wenn Sie Ihren Leasingvertrag (Restwertleasing für Verbraucher) widerrufen, haben Sie unverzüglich das überlassene KFZ zurückzugeben.
Außerdem ist von Ihnen für den Zeitraum zwischen der Übergabe und der Rückgabe des KFZ der vertraglich vereinbarte Sollzins zu entrichten.
Unter Umständen müssen Sie für einen etwaigen Wertverlust des KFZ aufkommen.
Wir erstatten Ihnen hierbei ggf. alle gezahlten Raten, Zinsen und Gebühren.
Weitere Informationen können Sie Ihrem Leasingvertrag unter dem Punkt „Widerrufsinformation" entnehmen.